Der Übertritt an die weiterführenden Schulen
Nach dem Ende der Grundschule steht ein Schulwechsel an. Mit dem Übertrittszeugnis der vierten Klasse erhalten die SchülerInnen eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die weiterführenden Schulen.
Das Übertrittszeugnis gibt die Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) an. Die Zeugnisausgabe erfolgt am ersten Unterrichtstag im Mai.
Übertritt an die Realschule:
Hierfür benötigen die SchülerInnen einen Gesamtdurchschnitt von 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
In allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich
(d.h. mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3)
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung, bei einer 5 oder 6 in mindestens einem der beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.
Übertritt an das Gymnasium:
Hierfür benötigen die SchülerInnen einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
In allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Außerdem erhalten die SchülerInnen Anfang Januar eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. Eltern können so auf dieser Grundlage frühzeitig mit der Lehrkraft über den Leistungsstand ihres Kindes sprechen.